Reitschule Hof Tannhorst, Tannhorstweg 1, 29229 Celle

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die zwischen der Reitschule Hof Tannhorst und dem Reitschüler abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.

1.2. Für die AGB wird im Folgenden zur besseren Lesbarkeit auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.

2. Verhaltensregeln

2.1. Das Betreten der Pferdeboxen, Paddocks und Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Leitung, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Die Anwesenheit in der Reitschule bedarf der Erlaubnis des Leiters, des Reitlehrers oder dessen Gehilfen. Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet.

2.2. Die Benutzung eines Mobiltelefons während des Reitunterrichts bzw. während des Aufenthalts im Stall ist nicht gestattet.

2.3. Das Füttern von Pferden, Ponys und den anderen Tieren der Reitschule Hof Tannhorst ist nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt.

2.4. Das Rauchen ist auf dem gesamten Grundstück der Reitschule Hof Tannhorst untersagt.

2.5. Von Reitschülern und deren Begleitpersonen wird während des Reitbetriebes Ruhe erwartet.

2.6. Der Aufenthalt in der Reitschule Hof Tannhorst geschieht auf eigene Gefahr. Es gibt aus Rücksicht auf unsere Tiere keinen Winterdienst, der rutsch – und eisfreie Flächen gewährleistet. Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Hunde sind an der Leine zu führen.

2.7. Das Sattelzeug und Zubehör, welches der Reitschüler für den Reitunterricht benötigt, sind Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln.

2.8. Die Reitschüler (bzw. deren Eltern) sind verpflichtet, Aushänge am schwarzen Brett (am Eingang zur Futter- und Sattelkammer) vor jeder Reitstunde zur Kenntnis zu nehmen. Hier werden neben der Veröffentlichung auf der Homepage unter anderem Erweiterungen und Änderungen des Kursablaufs, der Preisliste, der AGB und der Hofordnung angekündigt.

3. Voraussetzungen für die Teilnahme am Unterricht

3.1. Für die Teilnahme am Reitunterricht ist folgende Kleidung zu tragen:
- eine lange Hose ohne Innennaht (ggf. Reithose),
- feste Schuhe, die über den Knöchel gehen, eine durchgehende Sohle und einen Absatz haben (ggf. Reitschuhe / -stiefel),
- eine passende Reitkappe mit 3- oder 4-Punkt–Befestigung,
- Reithandschuhe, auch beim Führen von Pferden/Ponys

3.2. Das Tragen dieser Kleidung während der Reitstunde ist Pflicht. Bei Nichteinhaltung der Kleidungsvorgaben kann der Reitschüler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.

3.3. Die Reitausrüstung (Reitkappe, Handschuhe, Gerte usw.) ist vom Reitschüler mitzubringen.

3.4. Reitschüler unter 18 Jahren sind im Springunterricht und im Gelände auf Schulpferden dazu verpflichtet, eine Sicherheitsweste bzw. einen Rückenprotektor zu tragen. Reitschüler ohne Sicherheitsweste bzw. einen Rückenprotektor können ebenfalls vom Reitunterricht ausgeschlossen werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.

3.5. Die Schulpferde sind Kleinpferde und keine Gewichtsträger, deshalb weisen wir darauf hin, dass Reiter von über 80 kg nur mit eigenem Pferd oder Reitbeteiligung am Unterricht teilnehmen können.

3.6. Den Reitschülern wird empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschließen, die das Reiten als Risiko ausdrücklich abdeckt.

4. Durchführung des Reitunterrichts
4.1. Der Reitunterricht erfolgt zu den vereinbarten Terminen.

4.2. Die Terminvereinbarung erfolgt persönlich oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

4.3. Die Reitschule Hof Tannhorst ist berechtigt, bei Verhinderung des Reitlehrers den Unterricht von einem Vertretungsreitlehrer durchführen zu lassen.

4.4. Die Reitschüler haben vor, während und nach dem Reitschulunterricht den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten. Sollte sich der Reitschüler nicht daran halten, so kann das Reiten untersagt werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.

4.5. Die Reitschule Hof Tannhorst behält sich vor, Reitstunden aus wichtigen Gründen zu verschieben.

4.6. Die Reitschule Hof Tannhorst behält sich vor, Reitstunden aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen auch kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen.

4.7. Der Unterricht kann in Ausnahmefällen auch als Theorieunterricht bzw. Praxis am Pferd / auch Bodenarbeit mit dem Pferd erfolgen, insbesondere wenn es die Wetterlage erforderlich macht.

4.8. Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, bietet die Reitschule Hof Tannhorst einen Ersatztermin an. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aus von der Reitschule nicht verschuldeten Gründen (z. B. externe Straßen- und Witterungsverhältnisse) abgesagt werden müssen.

4.9. Die Einteilung der Schulpferde wird vom Reitlehrer vorgenommen. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd.

4.10. Zur Gesunderhaltung der Schulpferde wird vor dem Reitunterricht Bodenarbeit gelehrt.

5. Unterrichtsform und Dauer der Reitstunden

5.1. Der Reitunterricht findet, je nach Einstufung des Reitschülers, an der Longe (Gesamtzeit inkl. Vor- und Nachbereitung des Pferdes 45 Min./60 Min.), in der regulären Reitgruppe mit sechs Reitschülern oder in der Kleingruppe statt. Für den Anfängerreitunterricht bieten wir verschiedene Einsteigerreitgruppen nach Altersstufen gegliedert an.

5.2. Die Einstufung des Reitschülers erfolgt aufgrund der reiterlichen Fähigkeiten durch den jeweiligen Reitlehrer.

5.3. Die Vor- und Nachbereitung des Pferdes (Putzen, Satteln, Trensen), sowie die Mithilfe bei der Stallarbeit gehören zu jedem Reitunterricht mit dazu und erfolgen vor bzw. nach der Reitstunde.

6. Bezahlung des regulären Unterrichts (Abteilungsunterricht, Kleingruppen, Einzelunterricht, Longenunterricht)

6.1. Die Bezahlung der Reitstunde erfolgt vor Beginn der Reitstunde und ist in bar zu entrichten.

6.2. Der Reitschüler bzw. seine Erziehungsberechtigten können auch eine Zehnerkarte erwerben. Die Zehnerkarte bleibt in der Reitschule Hof Tannhorst, es werden die Termine vermerkt, die vom Reitschüler gebucht werden. Zehnerkarten sind nach Erwerb innerhalb der nächsten zwölf Monate abzureiten. Restguthaben verfällt nach Ablauf von zwölf Monaten ab Erwerb der Zehnerkarte.

7. Bezahlung von Einsteigergruppen

7.1. Bei Buchung einer Einsteigergruppe ist eine Anzahlung in Höhe der halben Kursgebühr zu leisten. Der Zahlungstermin für die Anzahlung wird dem Reitschüler bei Buchung des Kurses mitgeteilt und wird auch auf der Homepage (www.hof-tannhorst.de) bekannt gegeben. Die Anzahlung ist auf das Konto der Reitschule Hof Tannhorst zu überweisen. Die Restgebühr für die Einsteigergruppe ist spätestens bis zum Beginn der zweiten Reitstunde zu überweisen oder bar beim Reitlehrer zu bezahlen. Schecks werden nicht angenommen.

8. Schnupperstunden

8.1. Zum Kennenlernen der Reitschule Hof Tannhorst ist es möglich einmalig Schnupperstunden zu vereinbaren. Diese müssen bei Buchung und entsprechend der jeweils gültigen Preisliste vergütet werden. Wird diese gebuchte Stunde nicht wahrgenommen, erfolgt keine Erstattung und kein Ersatztermin.

9. Verhinderung des Reitschülers (Abteilungsunterricht, Kleingruppe, Einzelunterricht, Longenunterricht)

9.1. Sollte es einem Reitschüler nicht möglich sein, an der vereinbarten Reitstunde teilzunehmen, muss die Reitstunde spätestens 48 Stunden vor Beginn der Reitstunde abgesagt werden, ansonsten wird die Reitstunde zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet. Eine Absage wird nur in persönlicher Form beim Reitlehrer in der vorherigen Reitstunde oder per Mail nur an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anerkannt.

9.2. Bei kurzfristiger Absage durch den Reitschüler ist ein Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückvergütung der Gebühr ausgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise und sind nicht übertragbar. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir darum uns auch kurzfristige Absagen mitzuteilen.

10. Verhinderung des Reitschülers bei Kursen (Einsteigerreitkursen, Ferienkursen aller Art, Wochenendkursen)

10.1. Kurse können bis zu sechs Wochen vor Kursbeginn abgesagt werden. Bei rechtzeitiger Absage erhält der Reitschüler die Anzahlung der Kursgebühr (50 % der Kursgebühr) erstattet.

10.2. Sollte es dem Reitschüler nicht möglich sein, an einzelnen Stunden des gebuchten Kurses teilzunehmen, erbittet sich die Reitschule Hof Tannhorst eine Absage per Mail an info@hof tannhorst.de oder eine persönliche Absage. Die Kosten für die abgesagte Stunde werden nicht erstattet, es kann auch kein Ersatztermin angeboten werden.

10.3. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir darum uns auch kurzfristige Absagen mitzuteilen.

11. Kindergeburtstage

11.1. Kindergeburtstage werden nach Absprache in der Reitschule Hof Tannhorst durchgeführt. Auf der Homepage www.hof-tannhorst.de wird über unterschiedliche Geburtstagsfeiern und über Möglichkeiten der Nutzung unseres Aufenthaltsraumes informiert. Diesen Informationen ist Folge zu leisten.

11.2. Bei Anmeldung der Geburtstagsfeier wird eine Anzahlung in Höhe von 50,- Euro fällig. Die ausstehende Restgebühr muss spätestens am Tag der Geburtstagsfeier gezahlt werden. Bei Stornierung der Feier weniger als sechs Wochen vorher verfällt die Anzahlung. Bei einer Stornierung der Feier mehr als sechs Wochen vorher, wird die Anzahlung in voller Höhe zurückerstattet.

11.3. Die Reitschule Hof Tannhorst ist berechtigt, Kindergeburtstage aus unvorhersehbaren betrieblichen Gründen abzusagen und für die Durchführung einen Ersatztermin anzubieten.

12. Feiertage /Schulferien

12.1. An gesetzlichen Feiertagen ruht der Schulbetrieb. In den großen Schulferien (Oster- / Sommer-/ Herbst-/ Weihnachtsferien) findet der reguläre Reitunterricht sowie Kurse und Ferienkurse nach Absprache statt. An Brückentagen und verlängerten Wochenenden findet der reguläre Reitunterricht statt.

13. Haftung

13.1. Die Reitschule Hof Tannhorst hat eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den üblichen Versicherungsbedingungen abgeschlossen.

13.2. Die Reitschule Hof Tannhorst haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Reitschule Hof Tannhorst oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Reitschule Hof Tannhorst beruhen.

13.3. Die Reitschule Hof Tannhorst haftet für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Reitschule Hof Tannhorst oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Reitschule Hof Tannhorst beruhen.

13.4. Eine darüber hinausgehende Haftung der Reitschule Hof Tannhorst ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die Reitschule Hof Tannhorst keine Haftung für das Eigentum der Reitschüler.

13.5. Die Nutzung des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

13.6. Der Reitschüler haftet für Schäden am Tier oder an der Reitausrüstung, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind.

13.7. Der Reitschüler verpflichtet sich, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

14. Gerichtsstand

14.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Reitschule Hof Tannhorst und ihren Reitschülern ist Celle.

15. Änderung dieser AGB

15.1. Die Reitschule Hof Tannhorst behält sich vor, diese AGB jederzeit ändern zu können, sofern dies durch innerbetriebliche Gründe, Änderungen der Marktgegebenheiten, Änderung der Rechtsprechung oder der Gesetzeslage notwendig wird. Die geänderten Bedingungen werden spätestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in der Reitschule ausgehangen und auf der Homepage der Reitschule Hof Tannhorst veröffentlicht. Widerspricht der Reitschüler der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis schriftlich, so gilt die Änderung ausdrücklich als angenommen.

15.2. Die Reitschule Hof Tannhorst wird den Reitschüler auf die Folgen eines fehlenden Widerspruchs innerhalb der 2-Wochen-Frist hinweisen.

Stand: 24.08.2020